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Pressemitteilung

ÖDP plant Volksbegehren zur Auflösung des Landtags

Landesparteitag in Ansbach: ÖDP-Parteitag will Neuwahlen, falls Isar 1 nach dem Moratorium nicht stillgelegt wird - Endspurt der ÖDP Petition zum Ausstieg aus dem Euratomvertrag

Die bayerische ÖDP plant ein Volksbegehren zur Abberufung des Landtags nach Artikel 18.3 der Bayerischen Verfassung für den Fall, dass das Atomkraftwerk Isar 1 nach dem dreimonatigen Moratorium nicht endgültig stillgelegt wird. Die Delegierten des ÖDP-Landesparteitags am vergangenen Samstag beauftragten den Landesvorstand mit großer Mehrheit, dieses Volksbegehren vorzubereiten. "Eine Auflösung des bayerischen Landtags wegen Unglaubwürdigkeit in der Atompolitik wäre ein europaweites Signal, dass die Atomkraft nicht mehr mehrheitsfähig ist und keine Zukunft mehr hat. Die ÖDP fordert seit vielen Jahren einen kurzfristigen Atomausstieg. Im Gegensatz zu vielen anderen Parteien mussten wir unsere Position nach der Katastrophe von Fukushima nicht ändern. Wir sehen uns daher legitimiert, ein solches Volksbegehren einzureichen", so der ÖDP Kreisvorsitzende Adrian Heim, der als Delegierter am Parteitag teilnahm.

 

 

Nur noch bis zum 12.Mai läuft die Unterschriftensammlung für eine ÖDP-Petition an den Bundestag zum Ausstieg aus dem Euroatom-Vertrag. "Wenn Deutschland den Atomausstieg vollzieht, ist meiner Meinung nach der Ausstieg aus dem Euroatom-Vertrag zwingend", so Adrian Heim.

 

 

"Was sollen denn die europäischen Partner denken, wenn Deutschland trotz des Atomausstiegs weiterhin Geld in die Erforschung der Atomkraft steckt? Atomausstieg und Kündigung des Euratom-Vertrags müssen daher Hand in Hand gehen, damit sich Deutschland international nicht unglaubwürdig macht."

 

 

Die Petition kann im Internet unterzeichnet werden. Alle Informationen zu der Petition gibt es unter

 

 

www.oedp-bayern.de/aktuelles/aktionen/euratom-ausstieg/

 

 

Adrian Heim

 

ÖDP Dachau

 

 

 

Formales zur Abberufung des Landtages mit anschließender Neuwahl:

 

 

 

Neben der Gesetzgebung kann in Bayern durch Volksbegehren und Volksentscheid auch die Abberufung (Auflösung) des Landtags durch das Volk beschlossen werden (Art. 18.3, Bayerische Verfassung). Zuerst müssen wie bei jedem normalen Volksbegehren 25.000 Zulassungsunterschriften gesammelt werden, was immer sehr schnell geht. Dann kommt die große Hürde. Innerhalb einer 14-tägigen Eintragungsfrist müssten sich eine Million Stimmberechtigte in ihrem Rathaus in die dort ausliegenden Unterschriftenlisten eintragen, also noch mehr als bei einem normalen Volksbegehren, bei dem 10% der Stimmberechtigten erforderlich sind. Bis hierhin sind die Kosten (sogar Druck und Versand der Unterschriftenlisten) von den Antragstellern und nicht vom Staat zu zahlen. Und erst wenn diese zweite Hürde geschafft ist, kommt es zum eigentlichen Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Abberufung des Landtags reichen. Die Landtagspräsidentin muss dann die Abberufung umgehend vollziehen. Und innerhalb von sechs Wochen würden Neuwahlen stattfinden.

 

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