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Pressemitteilung

Artenschutzbegehren „Rettet die Bienen“: ÖDP fordert Konzept zur Umsetzung des Artenschutzgesetzes im Landkreis Dachau

Dachauer ÖDP stellt Antrag im Kreistag

Foto: Adrian Heim

Die Dachauer ÖDP hat über ihre Fraktion im Kreistag einen Antrag eingebracht, mit dem sie erste konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Artenschutzgesetzes im Landkreis Dachau anregen will. Mit dem Antrag sollen gleich mehrere Initiativen im Landkreis angestoßen werden. Zum einen soll sichergestellt werden, dass die vom Gesetz vorgesehenen Koperationsmaßnahmen für einen landesweiten Biotopverbund auf Kreisebene auch umgesetzt werden. Zum anderen wünscht sich die ÖDP einen Austausch mit allen Beteiligten, insbesondere auch unter Einbeziehung der Landwirte.

Hintergrund des Antrags ist eine von Otto Mayrhofer aus Karlsfeld ausgearbeitete Studie mit dem Titel „Landkreis der Waldänder“, die im Landratsamt bereits vorliegt. Demzufolge verfügt der Landkreis Dachau über vergleichsweise wenig Waldfläche gegenüber anderen Landkreisen. Trotz dieses geringen Waldanteils gibt es jedoch äußerst viele Waldränder bedingt durch eine hohe Zahl kleiner Waldstücke. Bei einer überschlagsmäßig errechneten Waldrandlänge von über 600 km verfügt der Landkreis über ein großes Potential an Waldrand-Lebensraum, dass es bei den Überlegungen zur Schaffung eines Biotopverbundes zu  nutzen gilt.

„Das erfolgreiche Artenschutz-Volksbegehren "Rettet die Bienen" hat gezeigt, dass große Teile der Bevölkerung mehr Einsatz für den Artenschutz fordern“, so Kreisrat Georg Weigl. Die Umsetzung der vom Landtag beschlossenen Maßnahmen müssten nun lokal bei uns im Landkreis vorangetrieben, und erste Umsetzungsschritte möglichst rasch sichtbar werden.

Der bayerische Landtag hatte am 24. Juli zwei Gesetze beschlossen, mit denen das von der ÖDP initiierte Artenschutzbegehren „Rettet die Bienen“ angenommen wurde. Neben den vom Volksbegeheren verlangten Änderungen im Naturschutzgesetz hatte die Landesregierung zusätzlich ein Gesetz zur finanziellen Sicherung der Umsetzung auf den Weg gebracht, Versöhnungsgesetz genannt. Artikel 19 des Naturschutzgesetzes sieht nunmehr ein bayernweites Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope vor: „Für die Auswahl von Flächen hat der funktionale Zusammenhang innerhalb des Biotopverbunds besonderes Gewicht. Zur Umsetzung sollen unter anderem entlang von Gewässern, Waldrändern und Verkehrswegen Vernetzungskorridore geschaffen werden. Die Umsetzung erfolgt im Wege kooperativer Maßnahmen.“ Artikel 5b und 5d des Naturschutzgesetzes sehen außerdem Biodiversitätsberater und Födergelder vor, die durch das Versöhungsgesetz auch finanziell abgesichert sind.

Dr. Hauke Stöwsand
ÖDP Dachau
Kreisvorsitzender

Anlage: Der Antrag im Original (pdf Dokument)

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