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Antrag / Anfrage / Rede

Antrag auf Verabschiedung einer Resolution bezüglich der vorsorglich flächendeckenden Jodtablettenverteilung

Sehr geehrter Herr Landrat Christmann,

im Namen der ÖDP-Fraktion im Kreistag stelle ich folgenden Antrag:

Der Kreistag möge folgende Resolution beschließen:

Der Kreistag des Landkreises Dachau appelliert an die Bundeskanzlerin, an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, an die Fraktionen im Deutschen Bundestag und an den bayerischen Ministerpräsidenten, die formalen Voraussetzungen zu schaffen, die es dem Bayrischen Staat ermöglicht, sein Konzept zur flächendeckenden Verteilung von Jodtabletten folgendermaßen zu ändern:

Auch in der sogenannten Fernzone (bis 100 km Entfernung zum nächsten AKW) werden für einen Minimalschutz der Bevölkerung im Falle eines Super-Gaus vorsorglich flächendeckend Jodtabletten an alle Haushalte- zusammen mit einem Informationsblatt - verteilt .

Begründung:

Um die Erkrankung an Schilddrüsenkrebs, hervorgerufen durch die gefährliche Anreicherung von radioaktivem Jod 131 in der Schilddrüse, zu verhindern bzw. einzuschränken, ist es notwendig, dass die Einnahme von “stabilem Jod“ (Kaliumjodidtabletten) vor Aufnahme ( z.B. Einatmen ) des radioaktiven Jods erfolgt. Schon 24 h nach Aufnahme von radioaktivem Jod hat die Verabreichung der sog. Jodblockade keinen erheblichen Einfluss mehr auf die Speicherung /Strahlenbelastung der Schilddrüse mit radioaktivem Jod.

Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass die rechtzeitige Einnahme durch die derzeitige Vergabekonzeption des Freistaates Bayern, ausgehend von 3 Hauptdepots ,gesichert ist. Vielmehr ist zu befürchten, dass im Falle einer atomaren Katastrophe mit Austreten u.a. von radioaktivem Jod , durch Zusammenbruch der Infrastruktur, organisatorischen Überforderung
der Behörden, sowie unkalkulierbaren Verhalten der Bürger (Selbstevakuierung) die Einnahme der „Jodblockade“in diesem engen Zeitrahmen nicht erfolgen kann. Zudem kann je nach Art der Katastrophe auch das „Verbleiben im Haus“als Maßnahme von den Behörden ausgegeben werden – in diesem Fall kann der Bürger keinesfalls rechtzeitig in den Besitz der Jodtabletten kommen.

Schwangere, Stillende, Babys und Kleinkinder gehören zum besonders gefährdeten Personenkreis, die an dem strahleninduzierten Schilddrüsenkrebs erkranken. Besonders zu Ihrem, wie auch dem Schutz aller Bürger bis 45 Jahre , ist die direkte Abgabe von Kaliumjodidtabletten an die einzelnen Haushalte unerlässlich. Gleichzeitig ist die Verteilung von einem Informationsblatt über das richtige Verhalten im Ernstfall sowie ein Dosierungsschema für die Durchführung der Jodblockade notwendig (Hintergründe,Sinn und Zweck der Maßnahme einer Jodblockade).

Grundsätzlich ist Vergabepraxis von Jodtabletten je nach Entfernungszone zum nächstliegenden AKW geregelt –eine Vorgehensweise, die nach neuesten meteorologischen Studien bezüglich Ausbreitung der Radioaktivität völliger Unsinn ist. Windrichtung und Wetterverhältnisse lassen sich nun mal nicht standardisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Hofner
ödp Kreistagsfraktion

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